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StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ausspruch der Missbilligung gegen Anwaltsnotar wegen ungenehmigter Nebentätigkeit als Beirat in einer KG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(StGH Wiesbaden: Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ausspruch der Missbilligung gegen Anwaltsnotar wegen ungenehmigter Nebentätigkeit als Beirat in einer KG)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 17.08.1999 - 2 Not 4/99
- StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Es bedarf daher keiner Erörterung, ob der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeines Prozessgrundrecht anerkannte Anspruch (so BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) auch als Grundrecht in der Hessischen Verfassung verbürgt ist. - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Es bedarf daher keiner Erörterung, ob der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeines Prozessgrundrecht anerkannte Anspruch (so BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) auch als Grundrecht in der Hessischen Verfassung verbürgt ist. - StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Soweit der Antragsteller das rechtliche Gehör, das als Grundrecht nach ständiger Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert ist (vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356-, … - StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302
Rechtliches Gehör
Auszug aus StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Sie begründet allerdings für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 ). - StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579
Bundesrecht; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage; Untersuchungshaft; …
Auszug aus StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2000-P.St.1579-).